Zur Planung eines Anbaus, Umbaus einer Nutzungsänderung sowie einer Erweiterung im Dachgeschoss, müssen alle vorhandenen Baupläne auf abweichende Maße überprüft werden. Dazu ist ein neuerliches Aufmaß erforderlich. Sollte bei diesem Aufmaß Abweichungen festgestellt werden, müssen gemäß Bauordnung diese abweichenden Maße in den Bestandsplan eingetragen werden. Das gilt ebenfalls für während des Bauprozeses auftretenden Veränderungen. Auch zur Überprüfung von Mietflächen erstellen wir für Sie gerne ein Aufmaß.
Bauanträge werden nach Klärung, ob für einen Neubau, Anbau, Umbau, einer Erweiterung oder eine Nutzungsänderung ein Bauantrag erforderlich ist, gestellt. Dies entscheidet sich anhand eines Bebauungsplanes - falls vorhanden - und der Landesbauordnung.
Bei der Erstellung einer Tragwerksplanung (Statik) nutzen wir selbstverständlich die planerischen Aspekte hinsichtlich der Bauphysik und des Baurechts.
Unsere Planungsleistungen, die mit der Anordnung und Ausbildung der statischen Bauteile eines Gebäudes zu tun haben, sichern dessen Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit.
Mehrfamilienhaus (KFW 40): Statische Berechnung · 3D-Visualisierung · Ausführungsplanung
Mehrfamilienhaus : Statische Berechnung · 3D-Visualisierung · Ausführungsplanung
Einfamilienhaus (Neubau): Statische Berechnung · Ausführungsplanung
Einfamilienhaus (Um- und Anbau): Statische Berechnung · Ausführungsplanung
Balkonsanierung (Betonsanierung): Statische Berechnung (Geländerstatik)
Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiel 3
Beispiel 4
Beispiel 5
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